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Volk

Wer ist überhaupt das Volk für eine Vollversammlung?

Wer ist das Volk


„Das Volk“ ist kein Verein mit Mitgliedskarte. Es gibt keine Liste, keine Eintrittspforte – und doch ist es die stärkste Kraft unserer Demokratie.

Rechtlich ist es klar: Zum Volk gehören alle deutschen Staatsbürger, wie es im Grundgesetz (Art. 116) definiert ist. Sie sind Träger der Staatsgewalt, sie wählen, sie entscheiden.

Politisch und gesellschaftlich ist es weiter gefasst: Volk ist die Gemeinschaft, die hier lebt, sich einbringt, Verantwortung übernimmt. Auch Zugewanderte können durch Einbürgerung Teil des Volkes werden – das Volk ist also nicht starr, sondern offen und veränderbar.

Spirituell und atmosphärisch zeigt sich das Volk oft erst in Momenten: wenn Menschen massenhaft dasselbe fühlen, handeln oder fordern. Volk ist da, wo viele plötzlich eins werden.

Zwei-Stufen-Modell der Digitalen Vollversammlung

Für die Digitale Vollversammlung gilt ein Zwei-Stufen-Modell:

  • Der Kern: Deutsche Staatsbürger – sie sind die verfassungsmäßige Basis.
  • Der erweiterte Kreis: Alle, die hier leben und verankert sind – nachweisbar etwa über Handynummer oder Steuer-ID – können mitwirken, diskutieren, Teil der Bewegung sein.

So bleibt die Vollversammlung rechtlich fundiert und gleichzeitig offen genug, um das ganze Land mitzunehmen. Denn das Volk ist mehr als eine juristische Formel – es ist die lebendige Gemeinschaft aller, die Verantwortung für dieses Land tragen wollen.

Das einfachste und sicherste Merkmal zur Identifikation des Volkes ist somit eine Handynummer mit deutscher Vorwahl in Verbindung mit einer E-Mail-Adresse. Damit werden sehr junge Volksmitglieder ausgeschlossen, die noch kein Handy haben bzw. sehr alte Mitglieder, die sich vermutlich ohnehin, aufgrund ihres Alters, nicht mehr an politischen Prozessen beteiligen.

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